Kontakt

Kurssuche

Suchbegriffe kombinierbar durch Komma - z.B. Englisch, A2,…

So geht's…

In 5 Schritten zum besten Suchergebnis!

« Zurück

Allgemeiner Integrationskurs

educare Institut GmbH, Gudower Weg 10 a, 23879 Mölln

Inhalt

Allgemeine Integrationskurse
Inhalt und Ablauf: Der allgemeine Integrationskurs umfasst insgesamt 660 Unterrichtseinheiten (UE / 1UE = 45 Minuten). Den ersten Teil bildet der Sprachkurs, er besteht aus 600 Unterrichtseinheiten (UE). Der zweite Teil nennt sich Orientierungskurs und besteht aus den restlichen 60 Unterrichteinheiten. In diesem Kursabschnitt stehen die Themenbereiche "Politik in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" im Vordergrund.

Das Ziel: Migranten sollen sich im Alltag verständigen und an der deutschen Gesellschaft teilhaben können. Der Sprachteil schließt mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) A2 / B1 ab. Hat die Teilnehmerin / der Teilnehmer das B1 Niveau erreicht, erhält sie / er das B1-Zertifikat.
Die Sprachniveaustufen nach dem europäischen Referenzrahmen gliedern sich wie folgt:

Nach 200 Unterrichtseinheiten = A1 Niveau
Nach 400 Unterrichtseinheiten = A2 Niveau
Nach 600 Unterrichtseinheiten = B1 Niveau

Der 2.Teil, der Orientierungskurs, schließt mit dem Orientierungs- kurstest ab.
Hat die Teilnehmerin / der Teilnehmer den DTZ auf dem B1 Niveau und den Test vom Orientierungskurs bestanden, erhält sie / er außerdem das Integrationskurszertifikat vom Bundesamt, welches für eine evtl. Einbürgerung notwendig ist.

Hat die Teilnehmerin / der Teilnehmer beim DTZ nur das A2 Niveau erreicht, kann sie / er auf Antrag beim Bundesamt für Migration u. Flüchtlinge eine einmalige Wiederholung der letzten 300 UE des Sprachkursteiles mit dem DTZ erhalten.

Teilnehmer
Jede Migrantin und jeder Migrant hat die Möglichkeit, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Ob aber eine Förderung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für eine Teilnahme am Integrationskurs in Anspruch genommen werden kann oder ob die Migrantin / der Migrant sogar dazu verpflichtet werden kann, ist in den §§ 44 und 44a des AufenthG § 11 Abs. 1 FreizügG EU und § 9 Abs. 1 BVFG geregelt. Dabei wird zwischen Ausländern, Bürgern der Europäischen Union, Spätaussiedlern und Migranten mit deutscher Staatsangehörigkeit unterschieden. Die Teilnehmer müssen sich in der Regel mit einem Beitrag von 1,95 Euro je Unterrichtsstunde an den Kosten für einen Integrationskurs beteiligen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Eigenanteil vom Bundesamt auf Antrag übernommen werden.

Wird die B1 und Orientierungskursprüfung innerhalb von 2 Jahren nach der Erteilung der Kursberechtigung oder Kursverpflichtung erfolgreich abgelegt, so kann das Bundesamt auf Antrag 50% des Eigenanteils erstatten.

Anträge auf Zulassung für einen Integrationskurs und eine evtl. Kostenbefreiung werden durch uns gestellt.

Zertifikat
Deutsch-Test für Zuwanderer A2·B1 (DTZ) (PrüfO 9.4.13, Teilprüfung für das "Zertifikat Integrationskurs") i
Förderungsart
Integrationskurs (allgemein) (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
B1 (Sprachniveau, Mittelstufe) i
^