Inhalt
Die Fachschule für Sozialpädagogik ist eine dreijährige Vollzeitausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher mit integrierter einjährigen berufspraktischen Ausbildung.
Der Abschluss der Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher".
Die Persönlichkeitsbildung hat grundsätzlich einen herausragenden Stellenwert. Lernen wird als Bereitschaft und Fähigkeit verstanden zu lernen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, bewusst und sozial verantwortlich zu verhalten. Dazu gehören u.a. die Fähigkeit zur Kommunikation und zu angemessenem Umgang mit Störungen, die Fähigkeit zur gesellschaftlichen Einordnung sozialpädagogischen Handelns, Leitungs- und Managementfähigkeiten, Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Personen außerhalb der Einrichtung (z. B. mit Eltern) und mit anderen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die Fähigkeit zu Emotionalität.
Fachhochschulreife:
Zusatzangebot für den Erwerb der Fachhochschulreife: Mathematik
Erwerb der Fachhochschulreife: Schriftliche Prüfung in den Fächern Englisch und Mathematik.
Unterrichtsfächer:
- 1. Kommunikation und Gesellschaft
- 2. Sozialpädagogische Theorie und Praxis
- 3. Musisch-kreative Gestaltung
- 4. Ökologie und Gesundheit/Biologie
- 5. Organisation, Recht und Verwaltung
- 6. Fremdsprache
- 7. Wahlpflichtbereich
Tätigkeitsfelder:
Tätigkeitsfelder sind schwerpunktmäßig in der Kindertagesstätte, im Hort oder Kindergarten, in der Schulsozialarbeit, in Jugendzentren und anderen Freizeiteinrichtungen, in Jugendhilfezentren, Heimen oder Wohngruppen oder in heilpädagogischen Einrichtungen.
Kosten:
Der Besuch der Fachschule ist schulgeldfrei. Entstehende Kosten für Seminare, Besichtigungen, Klassenfahrten und besondere Aufwendungen in einzelnen Unterrichtsfächern, müssen diese von den Lernenden getragen werden. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.