Inhalt
Fachrichtungen:
- Wirtschaft
- Technik
Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmeverfahren
a) Vorrangig werden die Bewerberinnen und Bewerber mit einem durch Prüfung erworbenen Realschulabschluss aufgenommen,
- der nach den Bestimmungen der jeweils besuchten Schulart zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe berechtigt
- Eine solche Berechtigung kann erworben werden an einer Gemeinschaftsschule oder an einer Regionalschule, wenn in den Kernfächern (Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik) ein Notendurchschnitt von mindestens 2,4 und insgesamt ein Notendurchschnitt der übrigen Fächer von mindestens 3,0 und keine ungenügende Leistung vorliegt.
oder
- der in einem Bildungsgang der berufsbildenden Schularten (z.B. Berufsfachschule Wirtschaft) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,4 erworben wurde.
oder
- der in einer Nichtschülerprüfung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,4 erworben wurde.
Aufgenommen wird auch, wer wegen des Wechsels der Wohnung aus einem anderen beruflichen Gymnasium wechseln möchte.
b) Nachrangig können darüber hinaus im Rahmen der Aufnahmekapazitäten der Schule Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die
- durch Prüfung einen Realschulabschluss erworben haben, bei dem in den Fächern der Stundentafel ein Notendurchschnitt von besser als 3,0 erzielt wurde
oder
- den Realschulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben
oder
- an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule in die gymnasiale Oberstufe versetzt worden sind. Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme ist das Zeugnis über die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe.
Anmeldung/Bewerbungsverfahren
Anträge auf Aufnahme für das jeweils am 1. August beginnende Schuljahr sind in der Zeit vom 1. Februar bis zum 1. März an die Schule zu stellen.