Inhalt
Eine Fahrschulerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Bewerber u.a. an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat.
Fahrschulbetriebswirtschaft ist für den Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder den verantwortlichen Leiter ein wesentlicher Faktor, um eine Fahrschule wirtschaftlich erfolgreich zu führen und somit eine qualifizierte Fahrschülerausbildung sicherzustellen. Mit der Ausbildung des fahrschulbetriebswirtschaftlichen Wissens, das inhaltlich auf die Belange von Inhabern einer Fahrschule abgestimmt ist, wird die marktwirtschaftliche Stellung der Unternehmen gefestigt. Dies sichert mittelbar die Qualität der Ausbildung und erhöht somit die Verkehrssicherheit.
Inhalt der Ausbildung
- Vertragsrecht
- Betriebswirtschaft
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Versicherungsrecht
- Unternehmensberatung
- Management
- Fahrschulwesen
- Steuerrecht
- Marketing
- Mitarbeiterführung
- Medieneinsatz
- Wettbewerbsrecht
Teilnehmerkreis
- Fahrlehrer mind. Klasse BE
- Zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
- Wunsch sich Selbstständig zu machen
Maßnahme Nummer 111/2014/2017